§Rechtliche Information

Haftungsbedingungen

Diese Haftungsbedingungen ergänzen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und regeln Umfang und Grenzen der Haftung der Tunc Bacakci e.U. („TB LOG“) für ihre Transport- und Logistikleistungen. Stand: Juni 2026.

1. Haftungsrahmen

TB LOG haftet als Frachtführer bzw. Spediteur nach den zwingenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), ergänzend nach den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) sowie der VBGL; bei grenzüberschreitenden Straßentransporten gilt die CMR. Die nachfolgenden Regelungen gelten, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

2. Obhutshaftung

Für Schäden durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme bis zur Ablieferung sowie für Schäden durch Überschreitung der Lieferfrist haftet TB LOG nach Maßgabe der §§ 425 ff. HGB (Obhutshaftung). Die Haftung setzt ein Verschulden im gesetzlichen Rahmen voraus und entfällt insbesondere bei Vorliegen der in § 426 und § 427 HGB genannten Haftungsausschluss- und besonderen Gefahrengründen.

3. Haftungshöchstbeträge

Die Haftung für Güterschäden ist gemäß § 431 Abs. 1 HGB auf 8,33 Rechnungseinheiten (Sonderziehungsrechte) für jedes Kilogramm des Rohgewichts der betroffenen Sendung begrenzt. Für speditionelle Leistungen gelten ergänzend die Haftungshöchstbeträge der ADSp 2017 (insbesondere Ziffer 23), bei grenzüberschreitenden Beförderungen die Grenzen des Art. 23 CMR. Weitergehende Haftungsbegrenzungen aufgrund individueller Vereinbarung bleiben im gesetzlich zulässigen Rahmen unberührt.

4. Lieferzeit und Lieferfristüberschreitung

Eine Lieferfrist ist nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde. Bei Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist die Haftung gemäß § 431 Abs. 3 HGB auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Aussagen zu festen Cut-off-Zeiten und Zustellfenstern in unseren Leistungsbeschreibungen begründen für sich genommen keine verschuldensunabhängige Garantie eines bestimmten Ankunftszeitpunkts.

5. Haftungsausschlüsse

Eine Haftung ist – im gesetzlich zulässigen Rahmen – insbesondere ausgeschlossen für Schäden infolge höherer Gewalt, vom Auftraggeber zu vertretender Umstände, unrichtiger oder unvollständiger Angaben, ungenügender Verpackung oder Kennzeichnung sowie für die in § 427 HGB genannten besonderen Gefahren. Reine Vermögensschäden und entgangener Gewinn werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ersetzt.

6. Unbeschränkte Haftung

Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder Leichtfertigkeit in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, beruht (§ 435 HGB). Unberührt bleibt ferner die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Versicherung

TB LOG unterhält eine Verkehrshaftungsversicherung im banküblichen Rahmen. Eine über die gesetzliche Haftung hinausgehende Transport- bzw. Warenversicherung (Güterversicherung) wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen gesonderte Vergütung veranlasst.

8. Service Level Agreements und Garantien

Im Rahmen von Service Level Agreements (SLA) vereinbarte Zielwerte – etwa OTIF-Quoten, Cut-off- oder Zustellfenster – sind Leistungszusagen und begründen keine Haftung über die in diesen Bedingungen und den gesetzlichen Vorschriften (HGB, ADSp, VBGL, CMR) festgelegten Grenzen hinaus. Sofern Vertragsstrafen oder erweiterte SLA-Folgen gewünscht sind, bedürfen diese einer ausdrücklichen, gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

9. Maßgebliche Sprachfassung

Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser Haftungsbedingungen.